Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Fliesen Laake GbR und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für alle abgeschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung getroffen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für den Fall, dass unser jeweiliger Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er uns dies vor Vertragsabschluss schriftlich anzuzeigen.

§ 2 Allgemeine Grundlage

Bei allen Bauleistungen gilt die ''Verdingungsordnung für Bauleistungen'' (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die ''Verdingungsordnung für Bauleistungen'' (VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.

§ 3 Kostenvoranschläge

An unsere Kostenvoranschläge sind wir vier Wochen gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen unserer Lieferanten in diesen Zeitraum, so sind wir berechtigt, diese an unsere Kunden weiter zu geben. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager. Der Transport zur Baustelle bzw. die Versendung von Waren auf dem Postweg, durch Spedition oder Paketdienste sowie deren Verpackung und eine eventuelle Transportversicherung wird gesondert berechnet. Ist "frei Baustelle" vereinbart, bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen, gefahrene Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird direkt am Fahrzeug abgeladen.

§ 4 Vorbehalt von Rechten

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung eines Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu geben oder zu vernichten.

§ 5 Lieferung

Wir behalten uns die Lieferung von Teilmengen vor. Unsere Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird im Falle des Verzuges die Nachfrist nicht eingehalten, so kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur insoweit, als er noch nicht erfüllt ist. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger oder richtiger Selbstbelieferung, bei höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen oder Brand- sowie Vandalismusschäden im eigenen Betrieb oder dem eines Zulieferers, die von uns nicht zu vertreten sind und die eine Vertragserfüllung erschweren, sind wir berechtigt, Lieferzeiten hinaus zu schieben oder vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass dem Kunden deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.

§ 6 Preise und Zahlungen

Liegt zwischen Vertragsschluss und vertragsmäßigem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so sind wir berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben, den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Übersteigt die Preiserhöhung mehr als 10 %, so ist unser Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung, vom Vertrag zurück zu treten. Sofern dem Vertrag ein Listenpreis zu Grunde liegt, sind wir auch berechtigt, den Listenpreis neu zu berechnen. Der Kaufpreis ist bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort in Bar fällig. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall gilt: Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B). Die Zahlungen sind Bar zu leisten, ohne jeden Abzug, Freizahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung innerhalb vier Wochen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftragsnehmers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, sind wir sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, sowie vom Restauftrag entgangenen Gewinn.

§ 7 Ersatz für nicht durchgeführter Aufträge

In dem Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, sind wir berechtigt, den entstandenen und zu belegenden Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung zurück gezogen wurde.

§ 7 a Annahmeverzug, Schadensersatz

Kommt der Käufer bzw. Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, entgangener Gewinn) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung 25 % des Kaufpreises bzw. Auftragswertes.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale

ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bzw. Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 8 Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Ist unser Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt Folgendes:

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware oder Beendigung der Arbeiten mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten die §§ 377 ff. HGB. Bei berechtigter Beanstandung folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Rückabwicklung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten. Die Beschränkung entfällt, wenn dieser die Gewährleistung verweigert oder unzumutbar verzögert oder dazu nicht in der Lage ist. Bei Zahlungsrückständen des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat.

§ 9 Farb-, Struktur- und Maßabweichungen

Alle Baustoffe, Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal und stellen keinen Mangel dar. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind deshalb gemäß den Verkaufbedingungen unserer Lieferwerke und Lieferanten kein Grund zu Beanstandungen. Kunst- und Natursteine können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware nicht übernommen werden. Abweichungen und sogenannte Schönheitsfehler (z.B. Einschlüsse, die in der Natur des Gesteines liegen), sowie Maßabweichungen, welche ein genaues Passen und ein richtiges Verhältniss nicht stören, bleiben vorbehalten. Hinsichtlich der Dicke ist zu dem vorgeschriebenen Maß eine Toleranz von + oder - 3mm zu gewähren. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, Strukturschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteines und bilden keinen Anlass zu Beanstandungen.

§ 10 Speicherung von Kundendaten

Sämtliche Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis, etc.) sowie die persönlichen Daten unserer Kunden werden von uns gespeichert. Unsere Kunden erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch unsere Kunden unser Eigentum.

§ 12 Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB übernehmen wir allerdings keine Gewährleistung; die gesetzliche Gewährleistung ist insoweit ausgeschlossen. Von diesem Gewährleistungsausschluss ausgenommen sind Schäden, die durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft herbeigeführt wurden sowie der Ersatz für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Darüber hinaus sind von dem Gewährleistungsausschluss Schadenersatzansprüche ausgenommen, für die wir wegen arglistigen Verschweigens einzustehen haben und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

Grundsätzlich ist eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Garantieren oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen.

§ 13 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz, sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer im Sinne des BGB handelt.